Haus mit Solarmodulen auf dem Dach.

Energieausweis für Gebäude: Pflicht nach GEG

Bei Neubau, Umbau oder Erweiterung von Gebäuden ist nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein Energiebedarfsausweis erforderlich. Dieser Ausweis informiert über den energetischen Zustand des Gebäudes und muss potenziellen Käufern, Mietern, Pächtern oder Leasingnehmern bereits bei der Besichtigung vorgelegt und nach Vertragsabschluss übergeben werden.

Hausbesitzer profitieren von staatlichen Zuschüssen und können so die Kosten für eine Energieberatung deutlich senken.

Energiekennwert richtig verstehen

Der zentrale Bestandteil des Energieausweises ist der Energiekennwert. Er zeigt den jährlichen Energiebedarf Ihres Gebäudes in Kilowattstunden pro Quadratmeter. Werte unter 100 gelten als optimal – hier erhält Ihr Haus die grüne Bewertung. Liegt der Wert im roten Bereich, weist das auf erhebliche Mängel hin. In diesem Fall unterstützen unsere Energieberater Sie mit professionellen Tipps für eine effektive Sanierung.

So verbessern Sie Ihre Bewertung im Energieausweis

Mit den richtigen Maßnahmen erreicht Ihr Haus Bestnoten:

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ICON leuchtende Glühbirne

Moderne Heiztechnik – setzen Sie auf Systeme mit hohem Wirkungsgrad, z. B. Brennwerttechnik.

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Icon Photovoltaik

Regenerative Energien – nutzen Sie Holzpellets, Wärmepumpen, Solarenergie oder Blockheizkraftwerke.

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ICON Abgehakte Aufgaben

Wärmedämmung – optimieren Sie Dach und Gebäudehülle für geringere Energieverluste.

Energiebedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – was ist der Unterschied?

Der Energiebedarfsausweis basiert auf den energetischen Eigenschaften des Gebäudes. Er ist vorgeschrieben für:

  • Neubauten
  • Umbauten von Gebäuden
  • bestehende Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, sofern der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde*

Der Energieverbrauchsausweis stützt sich dagegen auf die tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten Jahre.

Für alle anderen Wohngebäude sowie für Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisarten – oder der Kombination beider Formen.

* Ausnahme: Für Gebäude, die bereits bei der Fertigstellung die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt haben oder später entsprechend nachgerüstet wurden, ist kein Energiebedarfsausweis verpflichtend.

Ausstellung von Energieausweisen

Ein Energieausweis darf nur von qualifizierten Fachleuten erstellt werden – dazu zählen Energieberater, spezialisierte Handwerksbetriebe, Ingenieure oder Architekten mit entsprechender Zulassung. Unsere Energie-Experten unterstützen Sie nicht nur bei der Ausstellung des Energieausweises, sondern beraten Sie auch umfassend zur energetischen Sanierung und zur Modernisierung Ihrer Heizungsanlage.

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Hendrik Schimmel, Prokurist und Gesellschafter der bad & heizung Schimmel GmbH in Hof.
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