Photovoltaik-Anlage bei Sonnenuntergang.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Zuschüsse für die neue Heizung

Für klimafreundliche Heizungen stehen auch unter den seit dem 21. Juli 2026 geltenden Bedingungen weiterhin Zuschüsse zur Verfügung. Welche Förderung genutzt werden kann, hängt unter anderem von der eingesetzten Technik und den förderfähigen Kosten ab. Wichtig ist außerdem, dass der Antrag korrekt und vor Beginn der Maßnahme gestellt wird.

Diese zeitlichen Änderungen sollten Sie kennen

💶 Förderfähige Kosten


Für die erste Wohneinheit können zunächst bis zu 28.000 € an förderfähigen Kosten berücksichtigt werden. Die erste Verringerung erfolgt zum 1. Februar 2027. Von diesem Zeitpunkt an sinkt der Betrag halbjährlich um jeweils 750 €.

📉 Klimabonus


Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt derzeit 16 %. Ab dem 1. Februar 2027 wird er erstmals reduziert. Danach verringert er sich halbjährlich um jeweils vier Prozentpunkte, bevor er ab 2028 vollständig entfällt.

Un­ser Tipp:

Fördermöglichkeiten vorab klären

Für die Bewertung der Heizungsförderung sind Einkommen, Gebäude, Heizsystem und Zeitpunkt der Antragstellung relevant. Daher ist es sinnvoll, sich früh beraten zu lassen. Wir prüfen mit Ihnen, welche Heiztechnik geeignet ist, was die technischen Voraussetzungen sind und welche Fördermöglichkeiten bestehen.

Zwei zufriedene Kunden unterhalten sich mit einem Badberater in einem modernen Büro. Vor ihnen liegen Unterlagen, während sie entspannt und lächelnd die Beratung genießen.

Welche Heizsysteme sind förderfähig?

Die Förderung berücksichtigt insbesondere effiziente Heizungsanlagen und Anlagen zur Heizungsunterstützung. Abhängig vom Gebäude und von der technischen Ausführung zählen dazu vor allem folgende Systeme:

Wei­te­re Lö­sun­gen

  • Wasserstofffähige Heizungen im förderfähigen Umfang
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Anschluss an ein Gebäudenetz
  • Anschluss an ein Wärmenetz

Weitere Kosten, die berücksichtigt werden können

Fachplanung

Auch Leistungen für die Fachplanung und Baubegleitung können zu den förderfähigen Kosten gehören.

Um­feld­maß­nah­men

Arbeiten, die der Vorbereitung oder Wiederherstellung dienen, können ebenfalls berücksichtigt werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Heizungsmodernisierung stehen.

Op­ti­mie­rung

Beim Einbau einer neuen Heizung sollte das Heizsystem als Ganzes betrachtet werden. Dazu gehören zum Beispiel Heizflächen, Regelung, Warmwasserbereitung und die Verteilung der Wärme im Gebäude.

So kommen Sie in fünf Schritten zur Förderung

  1. Grundlage mit einem Heizkonzept schaffen

    Unsere Energie-Experten beraten Sie dazu, welches Heizsystem sich für Ihr Gebäude eignet und zu Wärmebedarf, Budget und Ihren Zielen passt. Auf dieser Grundlage erstellen wir Ihnen ein Angebot.

  2. Vertrag mit aufschiebender Bedingung schließen

    Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Daher darf der Vertrag über Lieferung und Montage der neuen Heizungsanlage erst nach der Förderzusage wirksam werden. Aus diesem Grund enthalten unsere Verträge eine sogenannte aufschiebende Bedingung. Sie werden erst rechtskräftig, wenn die Förderung bestätigt worden ist.

  3. Antrag stellen und auf die Bestätigung warten

    Bevor die Heizungsmodernisierung beauftragt wird, muss der Förderantrag gestellt werden. Der Auftrag kann erst erfolgen, wenn die entsprechende Bestätigung des Antrags vorliegt.

  4. Heizungsmodernisierung umsetzen

    Nach der Förderzusage kann die Maßnahme durchgeführt werden. Unsere Heizungsprofis bauen anschließend die für Sie geplante Heizungsanlage ein.

  5. Unterlagen nach Abschluss im Förderportal hochladen

    Nach Fertigstellung muss die Bestätigung nach Durchführung (BnD) zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen im Förderportal hochgeladen werden. Dazu zählen beispielsweise Rechnungen, Zahlungsnachweise und Einkommensnachweise.

Häufige Fragen und Antworten zur Heizungsförderung

  • Für welche Heizungen können Zuschüsse beantragt werden?

    Klimafreundliche Heizsysteme können gefördert werden, wenn sie die Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfüllen. Dazu zählen beispielsweise Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Anschlüsse an ein Wärmenetz. Welche Lösung für Ihr Gebäude geeignet ist und welche Förderung dafür möglich ist, klären wir gerne im persönlichen Beratungsgespräch.

  • Warum sollte der Zeitpunkt beim Heizungstausch berücksichtigt werden?

    Ab 2027 werden die aktuell geltenden Förderbedingungen schrittweise reduziert.

    Derzeit können für eine Wohneinheit beispielsweise bis zu 28.000 € als förderfähige Kosten angesetzt werden. Zum 1. Februar 2027 erfolgt die erste Reduzierung dieses Betrags. Danach sinkt er halbjährlich um jeweils 750 €. Auch der aktuelle Klimabonus von 16 % wird zum 1. Februar 2027 erstmals und anschließend halbjährlich um jeweils vier Prozentpunkte reduziert.

    Wer frühzeitig handelt, kann daher noch von den derzeit geltenden Förderbedingungen für die neue Heizung profitieren.

  • Förderbeispiel: Welcher Zuschuss kann für eine neue Heizung entstehen?

    Wie hoch die Förderung tatsächlich ausfällt, hängt von der persönlichen Situation und den jeweils anwendbaren Förderbausteinen ab.

    Beispiel:

    • Eine Wohneinheit: förderfähige Kosten 28.000 €
    • Grundförderung: 30 %
    • Einkommensbonus: 10 % (Haushaltseinkommen bis 50.000 € bzw. bis 60.000 € mit einem minderjährigen Kind)
    • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %

    Möglicher Zuschuss: 15.680 €

  • Wie verändern sich die Einkommensgrenzen mit einem minderjährigen Kind?

    Wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt, erhöht sich die jeweilige Bemessungsgrenze des Haushaltsjahreseinkommens einmalig um 10.000 €.

    Damit beträgt der Einkommensbonus 40 % bei einem jährlichen Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 €, 30 % bei bis zu 50.000 € und 10 % bei bis zu 60.000 €.

  • Was gilt für die Förderung bei mehreren Wohneinheiten?

    Seit dem 21. Juli 2026 können bei der ersten Wohneinheit förderfähige Kosten von bis zu 28.000 € berücksichtigt werden. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten jeweils 15.000 €, ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 € als Höchstbetrag.

  • Ist die Förderung einer neuen Heizung auch im Mehrfamilienhaus möglich?

    Ja. Auch Eigentümer und Eigentümerinnen von Mehrfamilienhäusern können Heizungsförderung beantragen. Die Höhe der förderfähigen Kosten richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten und den jeweils geltenden Förderbedingungen.

  • Wann ist eine Beratung zur Heizungsförderung sinnvoll?

    Welche Fördermöglichkeiten bestehen, hängt unter anderem von Gebäude, Heizsystem und persönlicher Situation ab. Eine individuelle Förderberatung kann dabei helfen, passende Förderoptionen zu ermitteln und typische Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden.

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