BEG-Förderung: hohe Zuschüsse für klimafreundliche Heizungen
Wer sich für ein Heizsystem mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie entscheidet, profitiert von der Bundes-förderung für effiziente Gebäude (BEG). Bereits die Grundförderung deckt 30 % der Investitionskosten ab.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt diese Förderung für private Hauseigentümer ebenso wie für Vermieter, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen. Damit wird der Umstieg auf eine nachhaltige Heizungsanlage attraktiver denn je.
Doch als Eigentümer, der eine Immobilien selbst nutzt, können Sie bei frühzeitigem Wechsel des Heizsystems eine insgesamt höhere Förderung erhalten.
Diese Förderregeln sollten Sie kennen:
Sichern Sie sich Ihren Förderbonus:
Ab Mitte 2028 gilt: Jede neue Heizung muss zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden.
Bis Ende 2028 profitieren selbstnutzende Eigentümer, die ihre funktionierende fossile Anlage vorzeitig ersetzen, von einem 20 %-Bonus. Ab dem 1. Januar 2029 reduziert sich dieser Zuschuss alle zwei Jahre um drei Prozent – zunächst also auf 17 %.
Welche Heizungen förderfähig sind:
Für den Umstieg auf ein Heizsystem mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie gibt es verschiedene Technologien:
- Elektrische Wärmepumpen
- Hybridheizungen (Kombination aus erneuerbarer Heizung mit Gas- oder Ölkessel)
- Solarthermie-Anlagen
- Für Bestandsgebäude: Biomasseheizungen oder Gasheizungen, die mindestens 65 % erneuerbare Gase nutzen (Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff)
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