Energieberatung

BEG-Förderung: hohe Zuschüsse für klimafreundliche Heizungen

Wer sich für ein Heizsystem mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie entscheidet, profitiert von der Bundes-förderung für effiziente Gebäude (BEG). Bereits die Grundförderung deckt 30 % der Investitionskosten ab.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt diese Förderung für private Hauseigentümer ebenso wie für Vermieter, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen. Damit wird der Umstieg auf eine nachhaltige Heizungsanlage attraktiver denn je.

Doch als Eigentümer, der eine Immobilien selbst nutzt, können Sie bei frühzeitigem Wechsel des Heizsystems eine insgesamt höhere Förderung erhalten.

Grafik zur Förderung von Heizungsanlagen gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2024

Diese Förderregeln sollten Sie kennen:

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ICON Garantie
Für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung gibt es eine Grundförderung von 30 %.
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ICON leuchtende Glühbirne
Insgesamt können die Förderungen bis zu 70 % der Investitionskosten abdecken.
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ICON gestapelte Münzen
Bei Einfamilienhäusern liegt die Obergrenze förderfähiger Kosten bei 30.000 €.
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ICON Sparschwein
Auch die erste Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern wird mit maximal 30.000 € gefördert.
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ICON Hände Betreuung
Für jede weitere Wohneinheit gelten höhere förderfähige Kosten.
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ICON Abgehakte Aufgaben
Zusätzlich sind 30 % Extra-Förderung möglich, wenn das jährliche zu versteuernde Einkommen bei maximal 40.000 € liegt.

Sichern Sie sich Ihren Förderbonus:

Ab Mitte 2028 gilt: Jede neue Heizung muss zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden. 

Bis Ende 2028 profitieren selbstnutzende Eigentümer, die ihre funktionierende fossile Anlage vorzeitig ersetzen, von einem 20 %-Bonus. Ab dem 1. Januar 2029 reduziert sich dieser Zuschuss alle zwei Jahre um drei Prozent – zunächst also auf 17 %.

Welche Heizungen förderfähig sind:

Für den Umstieg auf ein Heizsystem mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie gibt es verschiedene Technologien:

  • Elektrische Wärmepumpen
  • Hybridheizungen (Kombination aus erneuerbarer Heizung mit Gas- oder Ölkessel)
  • Solarthermie-Anlagen
  • Für Bestandsgebäude: Biomasseheizungen oder Gasheizungen, die mindestens 65 % erneuerbare Gase nutzen (Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff)
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Hendrik Schimmel, Prokurist und Gesellschafter der bad & heizung Schimmel GmbH in Hof.

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