Gebäudeenergiegesetz: Neue Vorgaben für den Heizungstausch
Mehr Unabhängigkeit von Energieimporten, ein wirksamer Schutz vor steigenden Energiekosten und die Reduzierung von CO₂-Emissionen – das sind die Kernziele der überarbeiteten Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Seit dem 1. Januar 2024 gelten daher aktualisierte Vorschriften, die beim Einbau oder Austausch einer Heizungsanlage zwingend berücksichtigt werden müssen.
Erfahren Sie hier, welche Auswirkungen die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf Eigentümer von Bestandsimmobilien, Wohnungseigentümer und Bauherren von Neubauten hat.
Ab dem 1. Januar 2045 ist der Betrieb von Heizungen mit fossilen Brennstoffen nicht mehr zulässig. Bis dahin müssen sämtliche Heizsysteme und Wärmenetze vollständig auf erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umgestellt werden.
Welche Heizungsarten sind zulässig?
- Folgende Heizsysteme erfüllen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes:
- Wärmenetz-Anschluss – Nutzung zentral bereitgestellter Wärmeenergie.
- Elektrische Wärmepumpe – effiziente Heiztechnik auf Basis von Umweltwärme.
- Biomasseanlagen – etwa Pelletheizungen, Holz- oder Hackschnitzelheizungen.
- Direktstromheizung – allerdings nur in Gebäuden mit sehr guter Wärmedämmung geeignet.
- Solarthermie-Heizung – wenn der komplette Wärmebedarf durch Sonnenenergie gedeckt wird.
- Hybridheizungen – Systeme, die mindestens 65 % erneuerbare Energien mit fossilen Brennstoffen kombinieren.
- Gas- und Ölheizungen – nur, wenn sie mit mindestens 65 % erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden oder auf 100 % Wasserstoff umrüstbar sind („H2-Ready“) und ein verbindlicher kommunaler Umstellungsplan für das Gasnetz existiert.
- Technologiemix – jede Kombination von Heizsystemen ist zulässig, sofern rechnerisch nachgewiesen wird, dass mindestens 65 % erneuerbare Energien genutzt werden.
Umgang mit bestehenden Gas- und Ölheizungen
Vorhandene Heizungsanlagen dürfen weiter betrieben werden, solange sie funktionstüchtig sind und repariert werden können. Erst wenn eine Instandsetzung nicht mehr möglich ist, greift die kommunale Wärmeplanung. In diesem Rahmen kann – abhängig vom geplanten Anschluss an ein Fernwärme- oder Wasserstoffnetz (bis Mitte 2026 für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern, bis 2028 für kleinere Städte) – auch erneut eine Gas- oder Ölheizung installiert werden.
Welche Förderungen sind verfügbar?
- Basisförderung: Für den Austausch einer alten Heizung gibt es einen Zuschuss von 30 % der Investitionskosten.
- Maximaler Fördersatz: Insgesamt lassen sich bis zu 70 % Förderung der Kosten erreichen.
- Förderfähige Kostenobergrenze:
- Einfamilienhäuser: maximal 30.000 Euro förderfähig.
- Mehrfamilienhäuser: Für die erste Wohneinheit gilt ebenfalls ein Limit von 30.000 Euro, für jede weitere Einheit werden höhere Beträge anerkannt.
- Einkommensabhängige Förderung: Liegt das zu versteuernde Haushaltseinkommen bei maximal 40.000 Euro jährlich, können zusätzlich 30 % Förderung beantragt werden.
- Austauschbonus für Selbstnutzer: Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen und eine funktionierende fossile Heizung freiwillig ersetzen, erhalten bis Ende 2028 einen Bonus von 20 %. Ab 2029 verringert sich dieser Zuschuss alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte (zunächst also auf 17 %).
Regelungen für Gasetagenheizungen
Beim Austausch einer Gasetagenheizung gilt eine Frist von fünf Jahren: Innerhalb dieses Zeitraums muss entschieden werden, ob die Wärmeversorgung künftig zentral über eine gemeinsame Anlage oder weiterhin dezentral pro Wohnung erfolgen soll.
- Zentralisierung: Wird ein zentrales Heizsystem gewählt, sind nach und nach alle Wohnungen daran anzuschließen.
- Dezentrale Lösung: Bleibt es bei Einzelheizungen, müssen neue Etagenheizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Zusätzliche Zuschüsse für Energieeffizienz
Gefördert wird nicht nur der Einbau klimafreundlicher Heizungen, sondern auch die energetische Sanierung. Dazu zählen Dämmmaßnahmen an Fassade und Dach sowie die Verbesserung der Lüftungstechnik. Die Förderung beträgt bis zu 20 % der Kosten.
Wichtig: Heizungsbonus und Energieeffizienz-Zuschüsse lassen sich miteinander kombinieren.
Worauf Sie bei der Wahl einer neuen Heizung achten sollten
Für die Beurteilung der zukünftigen Heizkosten zählt nicht nur der reine Anschaffungspreis. Entscheidend ist die Gesamtbilanz aus mehreren Faktoren:

Die Ausgaben für die Anschaffung und Installation der neuen Heizungsanlage.

Staatliche Zuschüsse und Boni, die die Anfangskosten deutlich reduzieren können.

Die laufenden Ausgaben über die gesamte Lebensdauer der Heizung.
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Erneuerbare Energien
Wer sich für eine neue Heizung entscheidet, hat die Qual der Wahl. Er kann auf bewährte Technik setzen, die mit fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas arbeitet. Er kann aber auch auf regenerative Energien, zukunftsweisende Techniken wie Photovoltaik oder Solarthermie und den innovativen Energie-Manager SolvisMax bauen.
Förderungen
Ob freiwillig oder aufgrund staatlicher Vorgaben: Wer jetzt eine klimafreundliche Heizung mit 65 Prozent Anteil an Erneuerbaren Energien einbauen lässt, erhält nach der ‚Bundesförderung energieeffiziente Gebäude‘ (BEG) eine Grundförderung von 30 Prozent.